Ab dem 1. März 2020 werden Straßenfahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung der mautpflichtigen Abschnitte des nationalen Straßennetzes auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke berechnet. Mautgebühren haben elektronische Vignetten ersetzt.

Die Höhe der Mautgebühren hängt von der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, seiner Umweltklasse und der Anzahl der Achsen sowie von der Art der Straße - Autobahnen, Straßen erster oder zweiter Klasse - ab.

Die Meldung und Bezahlung der Kilometer kann auf zwei Arten erfolgen - über einen Vertrag mit einem nationalen Dienstleistungsunternehmen oder über eine Streckenkarte. 

Bei der ersten Option stellt das Unternehmen - National Service Provider - für jeden Lkw oder Bus ein Bordgerät zur Verfügung, mit dem die Mautsegmente erfasst werden. Die Zahlungsbedingungen und die Häufigkeit der Zahlungen richten sich nach den Bestimmungen des Vertrags.

Wenn das Fahrzeug mit einem GPS-Tracker ausgestattet ist und der Eigentümer möchte, dass dieser für die Mauterhebung verwendet wird, sollte er prüfen, ob das Unternehmen, das den GPS-Tracker zur Verfügung gestellt hat, einen Vertrag mit einem nationalen Dienstleistungsunternehmen hat. Ist dies der Fall, kann mit dem betreffenden Unternehmen ein Veredelungsvertrag geschlossen werden. Informationen über die Verwendung von On-Board-Units und GPS-Trackern werden von den Partnern der Agentur für Straßeninfrastruktur, den nationalen Mautdienstanbietern, bereitgestellt. Das Verzeichnis der nationalen Dienstleister, die Verträge mit der Agentur für Straßeninfrastruktur abgeschlossen haben, finden Sie im Abschnitt "Über uns" auf der Website www.bgtoll.bg .

Bei der Streckenkarte handelt es sich um einen Prepaid-Dienst - der Beförderer wählt den Anfangs- und Endpunkt der gewünschten Strecke sowie auf Wunsch bis zu vier Zwischenstationen. Der Fahrer muss sich strikt an die vorgegebene Route halten und hat ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Streckenkarte 24 Stunden Zeit, diese zu befahren.

Weitere Einzelheiten und zusätzliche Informationen - in der Rubrik "Fragen und Antworten" auf der Website bgtoll.bg.

Kategorien von Straßenfahrzeugen, für die die Mautpflicht gilt

*Die Bilder sind illustrativ.

 

 

Zahlungsoptionen für die Maut

Für Straßenfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen gibt es bei der Benutzung des mautpflichtigen nationalen Straßennetzes folgende Möglichkeiten zur Entrichtung der erforderlichen Mautgebühren:

Über eine GNSS-basierte On-Board-Einheit

Die Mautgebühren werden mit Hilfe eines im Fahrzeug installierten Geräts erfasst, das die für die Berechnung der Mautgebühr erforderlichen Daten (Mauterklärungen) erzeugt. Die Daten werden von nationalen Mautdienstanbietern oder europäischen Anbietern elektronischer Mauterhebungsdienste verarbeitet, mit denen sowohl der Nutzer als auch der Mauterheber, die Straßeninfrastrukturbehörde, Verträge abgeschlossen haben. Nach der Verarbeitung der Daten übermitteln die Diensteanbieter diese an die Agentur für Straßeninfrastruktur. Die für das betreffende Fahrzeug zu entrichtende Maut wird von der Agentur für Straßeninfrastruktur berechnet, und die Diensteanbieter sorgen dafür, dass die Maut vom Endnutzer bezahlt wird.

Über GPS-Gerät

Wenn der Nutzer des mautpflichtigen Straßennetzes ein GPS-Gerät verwenden möchte, muss er einen Vertrag mit einem erklärten Datenanbieter (sogenannte vertrauenswürdige Daten) abschließen, der in einer öffentlich zugänglichen Liste der Straßeninfrastrukturbehörde eingetragen ist.  Die gemeldeten Datenanbieter müssen ihrerseits einen Vertrag mit dem nationalen Mautdienstanbieter abschließen, dem sie die vom GPS-Gerät erzeugten "Rohdaten" übermitteln. Nach der Verarbeitung der Daten übermitteln die Diensteanbieter diese an die Agentur für Straßeninfrastruktur. Die für das betreffende Fahrzeug zu entrichtende Gebühr wird von der Agentur für Straßeninfrastruktur berechnet, und die Dienstleister sorgen dafür, dass der Endnutzer sie bezahlt.

Routenplan

Besitzer und Benutzer eines Fahrzeugs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nicht über ein Bord- oder GPS-Gerät verfügen, können das mautpflichtige Straßennetz nach Erwerb eines Routenplans nutzen. Ein Routenplan wird ausgestellt, wenn die Person, die das mautpflichtige Straßennetz nutzen möchte, den Anfangs- und Endpunkt ihrer Strecke, bis zu vier Zwischenpunkte auf der von ihr geplanten Strecke sowie die technischen Merkmale des Straßenfahrzeugs (amtliches Kennzeichen, Staatsangehörigkeit des Straßenfahrzeugs, Fahrzeugkategorie, Emissionsklasse, Achsenzahl gemäß den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Kraftfahrzeugs) angibt. Diese Art von Dienst ist im Voraus bezahlt. Der Routenplan berechtigt den Verkehrsteilnehmer zu einer einmaligen Fahrt auf der vom Verkehrsteilnehmer angegebenen Strecke.


Die Streckenkarten können beim Amt für Straßeninfrastruktur über die bekannten Kanäle für den Verkauf von elektronischen Vignetten erworben werden:

  • an den Schaltern der regionalen Straßenverkehrsämter - durch Barzahlung, Kartenzahlung, einschließlich Tankkartenzahlung
  • an einem Selbstaufladeterminal - durch Kartenzahlung, auch mit Tankkarte
  • elektronisch - über die Website www.bgtoll.bg und die mobile App

Die Ausstellung einer Streckenkarte ist von der vorherigen Berechnung und Zahlung der fälligen Maut abhängig. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung 24 Stunden lang gültig und kann von registrierten Nutzern bis zu 7 Tage im Voraus gekauft werden (die Registrierung erfolgt per E-Mail über die Plattform für den Kauf von Streckenkarten) oder von nicht registrierten Nutzern zwei Tage im Voraus (für heute oder bis morgen 23:59 Uhr).

Tarife und Abdeckung des Straßennetzes

Mit dem Beschluss Nr. 495 des Ministerrates zur Änderung des Tarifs der Gebühren für die Durchquerung und Nutzung des republikanischen Straßennetzes wurde die ab dem 01.01.2023 geplante Erhöhung der Mautgebühren auf den 01.07.2023 verschoben.

Ab dem 01.07.2023 treten folgende Mautgebühren in Kraft:

Straßenfahrzeuge

Bezahlte Mautstraßen-Infrastruktur

Mautpreis BGN / km

AM

1. Klasse

Klasse II

Lkw über 3,5 t - bis zu 12 t.

EURO VI, EEV

0,10

0,06

0,04

EURO V

0,11

0,07

0,05

EURO III und IV

0,12

0,07

0,05

EURO 0, I, II

0,13

0,09

0,07

 

 

 

 

 

Lkw über 12 t. mit 2 - 3 Achsen

EURO VI, EEV

0,26

0,22

0,19

EURO V

0,27

0,24

0,21

EURO III und IV

0,28

0,24

0,21

EURO 0, I, II

0,30

0,25

0,23

 

 

 

 

 

Lkw über 12 t. mit 4 Achsen oder mehr

EURO VI, EEV

0,35

0,32

0,29

EURO V

0,36

0,33

0,30

EURO III und IV

0,37

0,35

0,32

EURO 0, I, II

0,43

0,39

0,37

 

 

 

 

 

Straßenfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 (acht) Sitzplätzen, ohne Fahrersitz, und bis zu 12 t.

EURO VI, EEV

0,04

0,03

0,02

EURO V

0,05

0,04

0,03

EURO III IV

0,06

0,05

0,04

EURO 0, I, II

0,08

0,07

0,05

 

 

 

 

 

Straßenfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 (acht) Sitzplätzen, ohne Fahrersitz, und über 12 t.

EURO VI, EEV

0,05

0,04

0,03

EURO V

0,06

0,05

0,04

EURO III IV

0,07

0,06

0,05

EURO 0, I, II

0,09

0,08

0,06

 

Für die Benutzung der mautpflichtigen Straßeninfrastruktur durch Straßenfahrzeuge über 3,5 t, die ausschließlich mit alternativem Kraftstoff betrieben werden, ist eine Maut für die zurückgelegte Strecke in Höhe von 50 % des für den jeweiligen Straßenfahrzeugtyp der Kategorie EURO VI, EV ermittelten Wertes zu entrichten. 

Mit Beschluss Nr. 110 des Ministerrats vom 20.02.2020 wurde Liste der nationalen Straßen angenommen, für die eine Mautgebühr erhoben wird. 

Um die Fälle von Diskrepanzen zwischen den vom Nutzer des mautpflichtigen Straßennetzes angegebenen Daten und den Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Kraftfahrzeugs zu verringern, müssen die Nutzer des mautpflichtigen Straßennetzes die Daten für Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen wie folgt angeben: für einen Lkw über 3,5 Tonnen - bis zu 12 Tonnen; für einen Lkw über 12 Tonnen mit 2 Achsen; für einen LKW über 12 Tonnen mit 3 Achsen ; für einen LKW über 12 Tonnen mit 4 Achsen; für einen LKW über 12 Tonnen mit 5 oder mehr Achsen. Die Benutzer müssen die Gesamtzahl der Achsen der Straßenfahrzeuge angeben, d. h. die Anzahl der Achsen der Zugmaschine und der Achsen des gezogenen Straßenfahrzeugs.

KONTROLLE

Fährt das Fahrzeug auf dem mautpflichtigen Straßennetz ohne eine im Voraus gekaufte Streckenkarte/Routenplan/ für den betreffenden Abschnitt oder ohne eine On-Board-Unit oder einen gültigen GPS-Tracker, oder sind diese nicht eingeschaltet und übermitteln keine Daten in Echtzeit, meldet das elektronische System diesen Verstoß. Der Fahrer ist gemäß § 167a Abs. 2 Nr. 1 StVO verpflichtet, auf das Signal der mobilen Mautkontrolle hin anzuhalten.

Die Kontrollbehörden bieten an, eine Entschädigungsgebühr zu zahlen, die an Ort und Stelle mit einer Bankkarte über ein POS-Terminal beglichen werden kann. Durch die Zahlung der Gebühr kann der Zuwiderhandelnde eine verwaltungsrechtliche Sanktion für die betreffende Straftat vermeiden.

 

Die Höhe der Entschädigungsgebühren beträgt:

Lkw über 3,5 t bis zu 12 t

150 BGN

77 Euro

Lkw über 12 t mit 2-3 Achsen

450 BGN

230 Euro

Lkw über 12 t mit 4 Achsen oder mehr

750 BGN

383 Euro

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen bis zu 12 Tonnen

150 BGN

77 Euro

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen über 12 Tonnen

150 BGN

77 Euro

 

 

Weigert sich der Fahrer, die Entschädigungsgebühr zu zahlen, so wird eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstellt. Außerdem muss er die so genannte Höchstmaut bezahlen, um seine Reise fortzusetzen. Der Betrag hängt vom technisch zulässigen Höchstgewicht des Fahrzeugs und seiner Umweltklasse ab.

Die Ausgleichsgebühr kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung gezahlt werden, wobei die Nummer der Rechtsakte zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Zahlungsauftrag anzugeben ist. Geschieht auch dies nicht, erhält der Zuwiderhandelnde einen Bußgeldbescheid und muss eine Geldstrafe zahlen.

Bei Fehlen der angegebenen Daten, anhand derer die zurückgelegte Strecke ermittelt werden kann, beträgt die Strafe für den Fahrer 1800 BGN, und für falsch angegebene Daten - z. B. ein Versuch, bei der Emissionsklasse, der Kategorie oder der Anzahl der Achsen der Fahrzeugladung zu betrügen - beträgt die Strafe für den Halter 2500 BGN.

Das elektronische System erkennt Verstöße automatisch, und wenn Sie nicht von der Mautstelle angehalten werden, erhält der Fahrzeughalter ein elektronisches Ticket per Post. Er hat 14 Tage Zeit, um die Entschädigungssumme per Banküberweisung zu zahlen. Geschieht dies nicht, werden ein Bußgeld und die entsprechende Höchstgebühr fällig.